Rauchmelder-Service
Egal ob Sie Eigentümer, Vermieter oder Verwalter sind: mit uns erfüllen Sie die Pflicht für Rauchwarnmelder – günstig und sicher.
Unser System - Fernwartung per Funk
Die Rauchmelder von Rauchmelder-Team.de machen die Erfüllung der Rauchmelder Pflicht denkbar einfach. Über Funk kann der Status des Geräts jederzeit ausgelesen werden, das Betreten von einzelnen Wohnungen ist mehr nötig – die aufwändige Terminabsprache mit dem Mieter entfällt. Bei Störung eines Rauchmelders werden Sie informiert.

- Montageservice: fachgerechte Installation und Inbetriebnahme in Ihrem Gebäude
- Wartungsservice: jährliche Fernwartung inkl. rechtssicherer Dokumentation
- Austauschservice: falls ein Rauchwarnmelder ausgetauscht werden muss
- Überwachungsservice: Demontageerkennung und Störungserkennung
Für Ihre Sicherheit
Die meisten Messdienstleister beschränken sich auf die jährliche, gesetzlich vorschriebene Inspektion. In einem Jahr kann jedoch viel passieren: der Rauchwarnmelder wird demontiert, übermalt, ist verstaubt oder defekt. Kurz: der Rauchwarnmelder ist nicht mehr aktiv.
Beauftragen Sie deshalb bei uns die monatliche Ferninspektion. Einmal im Monat erhalten Sie den Status aller von uns montierten Rauchwarnmelder per E-Mail oder sehen Sie den Status ein über unser Web-Portal.
So gelingt Ihnen die optimale Verkehrsichheit Ihrer Immobilie ohne großen Aufwand!
Aktuell
Monatlicher Statusbericht, statt jährlicher
Rechtssicher
Rechtssichere Dokumentation der Montage und Wartung
nach Norm
Montage nach DIN 14676, wahlweise in gesetzlicher Mindesausstattung, oder optimaler Ausstattung
Support
schnelle Hilfe bei Störungen
Rauchwarnmelder Pflicht
Seit einigen Jahren gilt die Pflicht zur Anbringung eines Rauchwarnmelders fast bundesweit. Diese Pflicht ist in den Bauordnungen des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Sie enthält auch Informationen zur Anzahl und den Räumen in denen die Rauchmelder installiert werden müssen. Im Falle eines Brandes mit Personenschaden ist der Eigentürmer/Vermieter in der Nachweispflicht zur Erfüllung der Rauchmelder-Pflicht, andernfalls kann der Eigentümer/Vermieter in Mithaftung genommen werden. Auch kann der Eigentümer/Vermieter die Verantwortung zur Wartung nicht einfach auf den Mieter übertragen, da der Eigentümer/Vermieter für die Verkehssicherheit seiner Wohnung/en mitverantwortlich ist.
Am einfachsten schaffen Sie rechtssicherheit für sich daher mit dem System zur vollständigen Fernwartung nach DIN14676 von Rauchmelder-Team.de.
Die von uns montierten Rauchmelder
Bei uns kommt der Rauchmelder Ei6500 des Typs C zum Einsatz.
Vorteile:
- Einhaltung der DIN 14676 zur vollständigen Fernwartung
- Q-Label
- einzeln geprüft
- geringe Wahrscheinlichkeit von Fehlalarmen

Benutzerfreundlich
Keine störenden Blinklichter in der Nacht, einfache Handhabung.
Höchste Sicherheit
Automatische Fehlererkennung für konstante Funktionsbereitschaft.
Langlebige Batterie
Kein Austauschen von Batterien mehr, dank 10 Jahres Batteriehaltbarkeit.
Geprüft
Geprüfte Funktionsfähigkeit der Rauchmelder
FAQ
Die Bauordnung der Bundesländer schreibt vor, dass Rauchwarnmelder in allen Schlafzimmern, Kinderzimmern und im Flur angebracht werden müssen.
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine jährliche Prüfung. Die Rauchmelder von Rauchmelder-Team.de werden jedoch monatlich mit Hilfe der integrierten Funktionen ausgelesen. Dies geschieht über eine Fernwartung per Funk. Ihr Gebäude muss dafür in der Regel nicht betreten werden. Dank einer Akkulaufzeit von 10 Jahren müssen Rauchmelder selten getauscht werden.
Seit dem 01.01.2021 gilt die Rauchwarnmelder Pflicht in allen Bundesländern (Ausnahme Sachsen). In einigen Bundesländern gilt diese Pflicht jedoch schon seit über 10 Jahren.
Die Kosten für die Beschaffung und Installation neuer Rauchwarnmelder können als Modernisierungsmaßnahme mit 11% aller anfallenden Kosten auf die jährliche Kaltmiete auf den Mieter umgelegt werden. Auch die Kosten für die Wartung können als „sonst. Betriebskosten“ auf den Mieter umgelegt werden.
Sollte der Akku eines Rauchwarnmelders leer sein oder eine andere Fehlermeldung anzeigen, muss der Rauchwarnmelder ausgetauscht werden. Auch eine Demontage bspw. durch den Mieter kann erkannt werden – in dem Fall muss der Rauchwarnmelder mit einer Frist von 2 Wochen wieder montiert werden.
Nein, der Rauchwarnmelder kann technisch nicht in die Privatsphäre des Bewohners eingreifen (kein Mikrofon, Kamera o.ä.). Der Rauchwarnmelder verwendet Ultraschall, mit dem stehende Hindernisse in einem Radius von 50cm erkannt werden können, z.B. ein Schrank. Es kann jedoch kein Bewegunsprofil o.ä. erstellt werden. Die Einhaltung des Bundesdatenschutzgestzes BSDG ist in mehreren Gerichtsurteilen bestätigt worden.